Haussperlingspopulation im Jahn-Sportpark um mehr als 60 Prozent eingebrochen – führen Artenschutzprobleme erneut zu einem Baustopp?

von | Okt. 6, 2026 | Presse

Offizielles Monitoring weckt erhebliche Zweifel an der Wirksamkeit der CEF-Maßnahmen – Bürgerinitiative Jahnsportpark und NaturFreunde Berlin fordern behördliches Einschreiten

Neue behördliche Monitoringergebnisse erhärten die vielfach geäußerten Zweifel an der Funktionsfähigkeit der Ersatzmaßnahmen im Jahn-Sportpark: So stellte die Oberste Naturschutzbehörde im Juni 2026 fest, dass nur rund 35 Prozent der für die Haussperlinge aufgestellten CEF-Nistmöglichkeiten angenommen wurden. Zugleich wurde ein dramatischer Rückgang der lokalen Population um mehr als 60 Prozent gegenüber dem Ausgangszustand dokumentiert. Die Behörde warnt außerdem, dass ein weiterer Bodeneingriff die bereits deutlich zurückgegangene Population zusätzlich schwächen könne.

„Das ist keine Randnotiz, sondern eine Warnung aus der Verwaltung selbst. Die neuen Befunde begründen erhebliche Zweifel an der Wirksamkeit der Ersatzmaßnahmen. Es gibt zudem Hinweise darauf, dass die großflächigen Rodungen im Stadionumfeld zu einer Verschlechterung der Situation beigetragen haben könnten. Die Untere Naturschutzbehörde muss nun dringend dafür sorgen, dass die Population geschützt und wieder stabilisiert wird, bevor durch weitere Bauarbeiten neue Tatsachen geschaffen werden. Es ist zudem zu prüfen, welche artenschutzrechtlichen Konsequenzen sich aus den Befunden ergeben und ob die Voraussetzungen für die weitere Vollziehbarkeit des B-Plans noch gegeben sind“, erklärt die Bürgerinitiative.

Bürgerinitiative Jahnsportpark und NaturFreunde Berlin haben deshalb bei der Unteren Naturschutzbehörde Pankow anwaltlich ein sofortiges Einschreiten gegen die laufenden Arbeiten im Jahn-Sportpark beantragt. Sie fordern, dem Land Berlin die Fortsetzung der derzeitigen Arbeiten zu untersagen und unverzüglich Maßnahmen zur Wiederherstellung der Haussperlingspopulation anzuordnen. Der beantragte Baustopp soll ausdrücklich auch die geplanten Arbeiten auf der Sportwiese umfassen.

„Die entscheidende Frage ist nicht, wie viele Kästen aufgestellt wurden“, erklären NaturFreunde. „Entscheidend ist, ob die Ersatzmaßnahmen tatsächlich funktionieren – mit Brutplätzen, Deckung, Nahrung und einem geeigneten Umfeld. Genau daran bestehen jetzt erhebliche Zweifel. Wenn die Population gleichzeitig massiv zurückgeht, muss untersucht werden, welche Rolle die Veränderungen ihres Lebensraums dabei gespielt haben.“ Artenschutz darf nicht erst dann ernst genommen werden, wenn die Schäden bereits eingetreten sind. Angesichts des massiven Rückgangs der Haussperlinge müssen jetzt der Schutz und die Wiederherstellung ihrer Lebensräume Vorrang vor weiteren irreversiblen Eingriffen haben.

Forderung nach Planungs- und Eingriffsstopp auf der Sportwiese

Im Antrag wird auch ein Planungs- und Eingriffsstopp für die rund 10.000 Quadratmeter große Sportwiese verlangt, die zu 2/3 durch ein Kunstrasenspielfeld versiegelt werden soll. Die Pankower Naturschutzbehörde hat ihre Bedeutung als Nahrungshabitat bereits bestätigt und bewertet die Umwandlung in Kunstrasen als artenschutzrechtlich kritisch. Vor weiteren Eingriffen muss daher überprüft werden, welche Bedeutung die Fläche für weitere Vogelarten besitzt. „Es wäre widersinnig, bei einem so massiven Rückgang der Haussperlinge weitere Habitatflächen zu beseitigen. Für die Wiese gilt deshalb: Erst untersuchen, dann entscheiden – nicht umgekehrt“, so die Bürgerinitiative.

Wer trägt die Kosten bei erneutem Baustopp?

Da der Stadionneubau bereits vertraglich gebunden wurde, bekommt die artenschutzrechtliche Frage auch eine finanzielle Dimension. Sollten weitere Arbeiten aus artenschutzrechtlichen Gründen ganz oder teilweise gestoppt, Schutzmaßnahmen erweitert oder Bauabläufe verändert werden müssen, können daraus Verzögerungen und zusätzliche Kosten entstehen.

Ob und in welchem Umfang daraus tatsächlich Nachtragsansprüche des Generalunternehmers entstehen würden, hängt von den Vertragsbedingungen ab. Die Bürgerinitiative und NaturFreunde fordern deshalb, die neuen Erkenntnisse vor weiteren Bauarbeiten hinsichtlich ihrer Auswirkungen auf Bauablauf und Kosten zu bewerten. Es ist zudem offenzulegen, ob alle Bieter rechtzeitig vor Angebotsabgabe über die neuen wesentlichen Erkenntnisse informiert wurden und ausreichend Gelegenheit hatten, deren Auswirkungen in ihren Angeboten zu berücksichtigen.

Die möglichen Mehrkosten treffen Berlin in einer dramatisch verschärften Haushaltslage. Nach dem aktuellen Entwurf der Finanzplanung 2026 bis 2030 der Senatsfinanzverwaltung droht ab 2028 ohne Gegenmaßnahmen ein jährliches Defizit von rund fünf Milliarden Euro. Die Finanzverwaltung warnt vor einer möglichen Haushaltsnotlage und hält eine erhebliche Reduzierung der Landesausgaben für unvermeidlich. Vor diesem Hintergrund stellt sich umso dringlicher die Frage, ob Berlin es sich leisten kann, bei einem bereits mehrere hundert Millionen Euro teuren Stadionprojekt zusätzliche Kostenrisiken durch Baustopps, Verzögerungen und Nachträge einzugehen.

„Berlin steuert auf ein Milliardenloch im Haushalt zu und muss in den kommenden Jahren jeden Euro zweimal umdrehen. Ausgerechnet in dieser Situation ein hunderte Millionen Euro teures Projekt weiterzutreiben, obwohl inzwischen ein konkretes Risiko weiterer Baustopps, Verzögerungen und Mehrkosten besteht, ist nicht zu verantworten. Bevor weitergebaut wird, müssen die artenschutzrechtlichen Risiken geklärt werden und die möglichen finanziellen Folgen auf den Tisch.“

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