Fehlstart bei der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung

von | Mrz 9, 2023 | Aktuelles, Presse

War da was mit Inklusion?

Nach dem erst kürzlich abgeschlossenen Architektenwettbewerb hat es die Senatsverwaltung offensichtlich sehr eilig mit ihrem Bebauungsplan. Klammheimlich am 1. März gestartet, läuft die „frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung“ nur noch bis 31. März.

Als Grundlage des B-Plan-Verfahrens dient die Planzeichnung der erstplatzierten Arbeit aus dem Wettbewerb. Wichtige Empfehlungen des Preisgerichts zu der Arbeit wurden nicht berücksichtigt, so fallen diese Erkenntnisse unter den Tisch:

  • Das Preisgericht empfahl, den mit rund 25.000 Plätzen um ca. 25% zu groß geratenen Stadionentwurf zu verkleinern. Das in Ost-West-Richtung viel zu breite Oval sollte verschlankt werden. Beim aktuellen Entwurf seien die Zuschauer viel zu weit weg vom Spielgeschehen und der Flächenverbrauch sei viel größer als im bestehenden Stadion!
  • Als positiver Nebeneffekt ließen sich dann auch die beiden westlichen Flutlichtmasten an Ort und Stelle erhalten – städtebaulich sinnvoll, kostensparend und klimaschonend. Jedes einzelne Fundament umfasst nämlich 300 m³ Stahlbeton.
  • Laut B-Plan-Begründung sollen zwei der Flutlichtmasten an die Nord-Süd-„Plaza“ versetzt werden. Im beigefügten Lageplan sind es vier, im Wettbewerbsmodell waren es drei. Das vermittelt einen guten Eindruck, wie respektvoll die Senatsverwaltung mit identitätsstiftenden Merkmalen umgeht.

Die „allgemein verständliche Zusammenfassung“ zum Umweltbericht zeigt anschaulich, wie die Prioritäten bei der Senatsverwaltung gesetzt werden: „Dieses Kapitel wird im weiteren Verfahren ergänzt.“  Sicherlich rein zufällig gilt das generell für die offenbar nebensächlichen Aspekte Artenschutz, Klimaschutz und Umweltschutz, die für das bekanntlich v.a. am kommerziellen Spitzensport orientierte Projekt keine Relevanz haben.

Die Tatsache, dass ohne die erforderliche Informationstiefe keine ausreichende Beurteilung der Planungsabsicht möglich und die Öffentlichkeitsbeteiligung damit hinfällig sein dürfte, erscheint ebenfalls nachrangig.

Man könnte fast meinen, die Inklusion und der Klimaschutz werden dann mal bei Gelegenheit ergänzt, wenn gerade kein dringendes Fußballstadion Vorrang hat.

Zu guter Letzt überrascht es also nicht, dass Auszüge aus der Ergebnisdokumentation des Wettbewerbsverfahrens unvollständig und unter Auslassung der Kritikpunkte des Preisgerichts wiedergegeben werden. So heißt es zum Beispiel: „Die Sportwiese liegt optimal am ursprünglichen Ort.“ anstelle der Originalformulierung „Die Sportwiese liegt optimal am ursprünglichen Ort, ist jedoch – zu sehr – verkleinert.“

Dass die Öffentlichkeitsbeteiligung in planungsrechtlichen Verfahren generell zu den komplizierten Beteiligungsformaten gehört, ist bekannt und auf Landesebene kaum zu ändern. Dass beim B-Plan für einen Inklusionssportpark die Senatsverwaltung hier aber so wenig Anstrengung unternimmt, es passend zu dem „Leuchtturm-Projekt“ inklusiver zu machen, ist enttäuschend.

Loading...