NaturFreunde prüfen Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht
Mit Beschluss vom 4. November 2024 hat das Verwaltungsgericht Berlin den begonnenen Abrissarbeiten am Friedrich-Ludwig-Jahn-Stadion bis Ende September 2025 einen Riegel vorgeschoben. Es sah die europa- und bundesrechtlich verpflichtenden Artenschutzmaßnahmen zur Sicherstellung der dauerhaften ökologischen Funktion (CEF-Maßnahmen) als nicht umgesetzt an. Der diesbezügliche Antrag der NaturFreunde Berlin hatte auf ganzer Linie Erfolg.
In seiner heutigen Entscheidung zu einem Änderungsantrag der Senatsverwaltung hat das Verwaltungsgericht den Abriss der Haupttribüne von diesem Beschluss ausgenommen. Begründet wurde das u.a. mit dem Erfolg der bisher erfolgten CEF-Maßnahmen. Diese Begründung ist für uns nicht nachvollziehbar.
Artenschutz nach Gutsherrenart
Seit 2020 waren der Senatsverwaltung die für das Stadiongebäude bewohnenden Vögel und Fledermäuse durchzuführenden CEF-Maßnahmen bekannt. Noch im aktualisierten Artenschutzbeitrag von 2024, der auch Grundlage der Öffentlichkeitsbeteiligung im Bebauungsplanverfahren war, beruhte das Konzept rechtssicher auf einer Liste von CEF-Maßnahmen, die vor Beginn der letzten Brutperiode vor dem geplanten Abriss umzusetzen waren. Das wäre der 29.02.2024 gewesen.
Nach dem VG-Beschluss vom November wurden windschiefe Sperlingstürme und Do-it-yourself-Bretterwände aufgestellt. Der Nachweis der Wirksamkeit dieser Maßnahmen für die geschützten Zielarten wurde jedoch nicht erbracht. Der Senat behauptet zwar, die angebrachten Niststätten seien zu 100% angenommen, ein fachkundiges Monitoring muss aber während der Brutperiode erfolgen und wurde nicht vorgelegt.
Trotzdem hat die Bauherrin die wesentlichen Festlegungen zu den CEF-Maßnahmen umgestoßen und sich für das Aufstellen weiterer dysfunktionaler und ungeschützter Bretterwände entschieden. Damit sollen selbstverschuldete Verzögerungen des Bauvorhabens vermieden werden – unter Missachtung der geltenden artenschutzrechtlichen Vorschriften.
Die NaturFreunde Berlin und die BI Jahnsportpark werden jetzt weitere rechtliche Schritte prüfen.
Teures Spiel mit vielen Verlierern
Auch mit Blick auf die prekäre Haushaltslage bleibt das Vorgehen der schwarz-roten Landesregierung rätselhaft. Für ein überdimensioniertes Stadion für einen Fußballverein, den es nicht gibt, für einen Bezirk, der es nicht braucht, für Inklusionssport, der ganz andere Bedarfe hat, für ein solches Denkmal der Sportfunktionäre soll es mehr als 200 Mio. € geben. Mitten in der Einspardebatte ist das Budget nochmals kräftig aufgestockt worden – für das Stadion, nicht für den Inklusionssportpark.
Bausenator Gaebler hat in mehreren Äußerungen im Parlament deutlich gemacht, dass es ihm vorrangig darum geht, die aufmüpfige Anwohnerschaft mundtot zu machen. Er riskiert eine Bauruine, die für Jahre eine Nutzung der Sportflächen unmöglich macht. Statt für den Sport kämpft Gaebler für seine Eitelkeit.
Die BI Jahnsportpark setzt sich weiter für eine vernünftige, kostengünstige und nachhaltige Entwicklung des Sportparks, unter Berücksichtigung der Inklusion, der Stadtnatur, der Bausubstanz und des Klimaschutzes ein.