STELLUNGNAHMEN ZUM B-PLAN 3-87 JAHN-SPORTPARK

Gegenüber der Entwurfsfassung, die Gegenstand der TÖB-Beteiligung und der öffentlichen Informationsveranstaltung am 22.05.2024 war, ist eine deutliche Verschlechterung der planungsrechtlichen Sicherung der Sportwiese zu verzeichnen. Diese ist nur noch in der Begründung zum B-Plan (S. 47f) erläutert, auf S. 64 als “mögliche Sportwiese” bezeichnet, und soll über den Gestaltungsleitfaden gesichert werden. Das ist zu wenig. Auch wurde die Fläche von ca. 3.000 m² beibehalten, auch das ist zu wenig. Ich fordere daher eine verbindliche planungsrechtliche Sicherung durch eine geeignete, rechtssichere Formulierung, ggf. analog der textlichen Festsetzung der Entwurfsfassung von 12/2023, sowie eine deutliche Vergrößerung entsprechend der heutigen Größe, allenfalls reduziert um die vorgesehene Laufstrecke.

WEITERE STELLUNGNAHMEN

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