Die Aufwertung des Friedrich-Ludwig-Jahn-Sportparks, wie sie im B-Plan 3-87 vorgesehen ist, wird zu einer Gentrifizierung führen, die den Verlust wichtiger sozialer Infrastrukturen und öffentlichen Raums nach sich ziehen kann. Mit der Zunahme von Investitionen in hochpreisige Projekte steigt die Gefahr, dass bestehende soziale Einrichtungen und niedrigschwellige Angebote verdrängt werden, um Platz für kommerzielle Nutzungen zu schaffen. Laut § 1 Abs. 5 BauGB soll die Bauleitplanung zur Schaffung und Sicherung sozial gerechter städtebaulicher Strukturen beitragen. Die Vernachlässigung der sozialen Infrastruktur im Zuge der geplanten Aufwertungsmaßnahmen widerspricht diesen gesetzlichen Vorgaben und gefährdet die Lebensqualität der Bevölkerung.
Die geplante Bebauung der Sportwiese im Rahmen des B-Plan 3-87 führt zu einer Erhöhung der Nutzungskonflikte auf den verbleibenden Flächen. Die Sportwiese wird derzeit vielfältig genutzt – von...

