STELLUNGNAHMEN ZUM B-PLAN 3-87 JAHN-SPORTPARK

Das geplante Bauvorhaben wird absehbar erhebliche negative Auswirkungen auf das lokale Stadtklima haben. Durch die Versiegelung großer Flächen und den Verlust von mehr als 170 Bäumen wird die natürliche Klimaregulation stark und langfristig beeinträchtigt, was zur Bildung von Hitzeinseln führen kann, bzw. die Situation in den nachweislich bereits bestehenden Hitzeinseln noch verschärfen wird. Gerade in dicht bebauten urbanen Gebieten sind Grünflächen und Bäume von entscheidender Bedeutung, um die Luftqualität zu verbessern, CO2 zu binden und die Auswirkungen des Klimawandels abzumildern. Laut der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG, Urteil vom 24. März 2021 – 1 BvR 2656/18), die den Klimaschutz als Grundrecht anerkennt, haben Städte und Gemeinden eine Verpflichtung, Maßnahmen zu ergreifen, die der Klimaanpassung und -minderung dienen. Der B-Plan 3-87 scheint diesen Anforderungen nicht gerecht zu werden, da er potenziell zur Verschärfung der Klimaprobleme in der Region beitragen könnte.

WEITERE STELLUNGNAHMEN

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