Gegenüber der Öffentlichkeitsinformationsveranstaltung im Mai wird die maximal zulässige Höhe der immerhin fast 11.000 m² großen Halle – das entspricht nahezu exakt den Abmessungen der heutigen Sportwiese! – um 4 m erhöht. Es ist nicht ersichtlich, welche TÖB-Stellungnahmen dies gefordert und warum sie sich ggf. gegen die zahlreichen Einwendungen der Öffentlichkeit gegen das zu hohe Maß der baulichen Nutzung durchgesetzt haben. Hier hat keine nachvollziehbare, sachgerechte Abwägung stattgefunden. Die neue Festsetzung ist umso gravierender, als bis zu 8 m hohe Ballfangzäune zusätzlich zulässig sind, so dass das Gebäude insgesamt (inkl. der Fangzäune) ebenso hoch wie das Stadion und das Bürogebäude werden kann. Drei gleich hohe Volumina sind städtebaulich unausgewogen. Darüber hinaus besteht an dieser Stelle ein Geländesprung, so dass das Gebäude nach Osten hin noch höher erscheint. Es ist daher zu der vormaligen oder vorzugsweise einer geringeren Höhenfestsetzung zurückzukehren (60 m, max. 63 m üNHN).
Im Bebauungsplan-Entwurf 3-87 fehlt es an einer adäquaten Berücksichtigung der Interessen und Bedürfnisse der Anwohner im Hinblick auf die verkehrliche Entwicklung. Die zu erwartende Zunahme des...