Der Friedrich-Ludwig-Jahn Sportpark hat eine lange Tradition als Ort für Sport und Naherholung und genießt sowohl bei den Bewohnerinnen des Bezirks als auch bei Besucherinnen aus anderen Stadtteilen einen hohen Stellenwert. Eine umfangreiche Bebauung könnte die Zugänglichkeit und den Erholungswert des Sportparks erheblich mindern. Der Schutz solcher kulturell und sozial bedeutsamen Orte ist auch im Baugesetzbuch (BauGB) verankert, insbesondere in § 1 Abs. 6 Nr. 4 BauGB, der die Berücksichtigung der Belange des Denkmalschutzes und der Erhaltung des Ortsbildes fordert. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (Urteil vom 5. März 2019 – OVG 10 B 18.18) hat betont, dass bei der Aufstellung von Bebauungsplänen die Bedeutung von Sport- und Erholungsflächen für die Bevölkerung gebührend berücksichtigt werden muss.
Die geplante Bebauung der Sportwiese im Rahmen des B-Plan 3-87 führt zu einer Erhöhung der Nutzungskonflikte auf den verbleibenden Flächen. Die Sportwiese wird derzeit vielfältig genutzt – von...