Die getroffene Bemessungsannahme von ca. 43.000 Besuchern (Flohmarkt, Karaoke, Max-Schmeling-Halle) ist nicht sachgerecht. Dem B-Plan liegt ein Bedarfsprogramm zugrunde, wonach Berlin ein Zweitligataugliches Fussballstadion mit 20.000 Plätzen benötigt. Wenn dieser Bedarf tatsächlich besteht, dann ist davon auszugehen, dass an wesentlich mehr als nur zwei Tagen pro Jahr Zweitligaspiele am Sonntag vor mehr oder minder ausverkauftem Stadion stattfinden werden.
In der vergangenen Spielzeit hatten nur 5 der 18 Vereine der 2. Liga im Durchschnitt weniger als 15.000 Besucher. Das lag in allen Fällen an der Kapazität der Stadien (10.000 bis 15.000 Plätze). Im Durchschnitt besuchten fast 29.000 Zuschauer die Zweitligaspiele, wobei der aktuelle Berliner Zweitligist auf einen Schnitt von 49.000 kam. Ein Drittel der Spiele findet sonntags statt, so dass von 5 bis 6 Heimspielen am Sonntag auszugehen ist. Es ist insofern falsch anzunehmen, dass wie in der Vergangenheit mit einem auf 10.000 Plätze beschränkten Stadion und maximal Drittligabetrieb auch künftig nur von 2 Sonntagen pro Jahr auszugehen ist, an denen sich der Stadionbetrieb mit den drei herangezogenen Lastfällen überlagert. Anstelle von 43.000 Besuchern ist die Bemessungsgrundlage daher auf 58.000 bis 63.000 Besucher zu erhöhen. Umgekehrt legt die getroffene Bemessungsannahme nahe, dass an einem Stadion dieser Größe überhaupt kein Bedarf besteht. Dann sollte es auf maximal 10.000 Plätze reduziert werden, ggf. mit der Möglichkeit der Aufstockung durch temporäre Tribünen bei besonderen Ereignissen. Das Verkehrsgutachten ist mit geänderter Bemessungsgrundlage neu zu erstellen oder die Stadionplanung ist zu rekalibrieren. In beiden Fällen sind die TÖB- und die Öffentlichkeitsbeteiligung anschließend zu wiederholen.
Der Erhalt des bestehenden Stadions dürfte wirtschaftlich sinnvoller sein als ein kompletter Neubau. Umbauten sind i.d.R. kostengünstiger und schneller umzusetzen als Abriss und Neubau. § 1 Abs. 6...