STELLUNGNAHMEN ZUM B-PLAN 3-87 JAHN-SPORTPARK

Der Bebauungsplan-Entwurf 3-87 berücksichtigt die umweltrechtlichen Auswirkungen des erhöhten Verkehrsaufkommens nur unzureichend, da er ein erhöhtes Verkehrsaufkommen bestreitet. Durch die geplante Intensivierung der Nutzung des Friedrich-Ludwig-Jahn-Sportparks ist jedoch eine signifikante Zunahme des motorisierten Individualverkehrs (MIV) zu erwarten, was zu einer Verschlechterung der Luftqualität und zu höheren Lärmbelastungen in den angrenzenden Wohngebieten führen wird. Die im Entwurf vorgeschlagenen Maßnahmen zur Reduzierung des Kfz-Verkehrs, wie etwa die Förderung des Fuß- und Radverkehrs, sind angesichts der zu erwartenden Verkehrszunahme unzureichend. Die prognostizierten Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung und die Anreize für alternative Verkehrsmittel werden nicht ausreichen, um den Anstieg des MIV und die damit verbundenen Umweltauswirkungen signifikant zu mindern. Zusätzlich weist der Entwurf nicht auf die potenziellen negativen Auswirkungen auf die städtische Flora und Fauna hin, die durch die Zunahme von Schadstoffen aus dem Verkehr entstehen könnten. Besonders gefährdet sind hierbei die Lebensräume von Vögeln und Fledermäusen, die im Rahmen des Artenschutzes gemäß § 44 BNatSchG besonders geschützt sind.

WEITERE STELLUNGNAHMEN

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