STELLUNGNAHMEN ZUM B-PLAN 3-87 JAHN-SPORTPARK

Der Abriss und Neubau von Gebäuden ist mit erheblichen ökologischen Kosten verbunden, insbesondere durch den Einsatz neuer Baumaterialien und die Entsorgung der alten Strukturen. Der Erhalt und die Sanierung des bestehenden Stadions wären eine deutlich nachhaltigere Alternative. Gemäß § 1 Abs. 6 Ziffer 7 e) BauGB hat die Bauleitplanung insbesondere die Vermeidung von Emissionen zu berücksichtigen. Gemäß § 1a Abs. 2 BauGB ist die Bauleitplanung so zu gestalten, dass sie zur Schonung von Ressourcen beiträgt. Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG, Urteil vom 22. November 2012 – 4 CN 7.11) hat klargestellt, dass der Erhalt bestehender Bauten in der Regel eine umweltfreundlichere Lösung darstellt, die dem Nachhaltigkeitsprinzip entspricht und daher bevorzugt werden sollte.

WEITERE STELLUNGNAHMEN

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