STELLUNGNAHMEN ZUM B-PLAN 3-87 JAHN-SPORTPARK

Die Höhenfestsetzung der Halle beträgt, abweichend von der Öffentlichkeitsinformationsveranstaltung im Mai, nunmehr 67 m üNHN. Das entspricht 16,5 m über dem heutigen Geländeniveau (außerhalb der Aufschüttungen). Für eine Wettkampfgerechte Sporthalle benötigt man nach DIN 18032 eine lichte Höhe von mind. 7 m. Rechnet man 2 m für ein wirtschaftliches Tragwerk und 1 m für einen Dachaufbau mit Sportplatzbelag oder Begrünung hinzu, so ergibt das 10 m. Die Festsetzung ist so üppig überdimensioniert, dass der Verdacht besteht, dass hier mehrere Geschosse geplant sind. Gleichzeitig ergibt sich inklusive der Fangzäune die gleiche Höhe wie beim Stadion (Innenring) und fast wie beim Bürogebäude. Das ist städtebaulich sehr unbefriedigend, weil der grundsätzlich fragwürdige und mäßig proportionierte Bürobau nicht als Vertikalakzent an der Gelenkstelle der Zuwegungen fungieren kann. Die Höhenfestsetzung der Halle sollte daher auf das unbedingt erforderliche Maß reduziert werden.

WEITERE STELLUNGNAHMEN

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