Eine zunehmende Bebauung führt in der Regel auch zu einem Anstieg des Verkehrsaufkommens, was das Risiko von Verkehrsunfällen erhöht. § 1 Abs. 6 Nr. 9 BauGB verpflichtet die Planungsbehörden, Maßnahmen zur Vermeidung von Verkehrsunfällen zu ergreifen und in die Bauleitplanung zu integrieren. Das Verwaltungsgericht Freiburg (VG Freiburg, Urteil vom 12. März 2019 – 2 K 3471/17) hat entschieden, dass die Verkehrssicherheit ein zentraler Aspekt der Bauleitplanung ist und dass Planungen, die zu einem erhöhten Unfallrisiko führen, überarbeitet oder abgelehnt werden sollten. Maßnahmen wie die Einrichtung von Zebrastreifen, Verkehrsberuhigungsmaßnahmen und die Verbesserung der Sichtverhältnisse sollten in die Planung integriert werden, um das Unfallrisiko zu minimieren. Hierzu fehlt es an Aussagen.
Grünflächen wie die Sportwiese spielen eine zentrale Rolle bei der Regulierung des Mikroklimas, insbesondere in urbanen Gebieten. § 1a Abs. 5 BauGB betont die Bedeutung des Klimaschutzes in der...


