Die geplante Bebauung der Sportwiese im Rahmen des B-Plan 3-87 führt zu einer Erhöhung der Nutzungskonflikte auf den verbleibenden Flächen. Die Sportwiese wird derzeit vielfältig genutzt – von Freizeitsportlern, Erholungssuchenden bis hin zu Veranstaltern öffentlicher Events. Durch die Reduktion der nutzbaren Fläche werden diese verschiedenen Nutzungsinteressen zunehmend in Konkurrenz zueinander treten, was zu Spannungen und Nutzungseinschränkungen führen kann. Die Bauleitplanung nach § 1 Abs. 6 BauGB verlangt die Berücksichtigung der bestehenden Nutzungen und eine Abwägung der unterschiedlichen Interessen. Diese Abwägung wird im vorliegenden Entwurf nicht ausreichend vorgenommen, was die Gefahr von Nutzungskonflikten auf der verbleibenden Sportwiese erheblich steigert.
Der Verlust von Rasen- und Grünflächen führt zu einer deutlichen Verringerung der Verdunstung, was die kühlende Wirkung des Parks verringert. Alle unversiegelten und bewachsenen Flächen sollten im...