STELLUNGNAHMEN ZUM B-PLAN 3-87 JAHN-SPORTPARK

Die Sportwiese ist ein integraler Bestandteil der städtischen Struktur und bietet einen wichtigen Ausgleich zu den umliegenden Bebauungen. Gemäß § 1 Abs. 5 BauGB ist bei der Bauleitplanung auf die nachhaltige städtebauliche Entwicklung und die sozialen, wirtschaftlichen und umweltbezogenen Erfordernisse Rücksicht zu nehmen. Ihr Erhalt in voller Größe ist wesentlich, um das Gleichgewicht zwischen bebautem und unbebautem Raum zu wahren und eine nachhaltige Stadtentwicklung zu fördern. Der Verlust dieser Fläche würde das städtebauliche Konzept des Viertels aus dem Gleichgewicht bringen und könnte negative Auswirkungen auf die gesamte Umgebung haben. Ein Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart (VG Stuttgart, Urteil vom 5. Mai 2015 – 13 K 3529/13) unterstreicht die Bedeutung von Grünflächen für eine ausgewogene städtische Struktur.

WEITERE STELLUNGNAHMEN

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