Durch den Verlust von Grünflächen und Gehölzen wird der Lebensraum vieler geschützter Tierarten wie Vögel, Fledermäuse und Insekten stark eingeschränkt. Der Artenschutz muss im Bebauungsplan höchste Priorität haben. Lebensräume von geschützten Arten müssen vollständig erhalten und vor Eingriffen geschützt werden. Ausgleichsmaßnahmen sind nicht ausreichend.
An zahlreichen Stellen in der Begründung zum B-Plan wird behauptet, dass der Gebietscharakter durch die geplante Bebauung bewahrt oder sogar aufgewertet wird. Das ist eindeutig nicht der Fall!...