Durch den Verlust von Grünflächen und Gehölzen wird der Lebensraum vieler geschützter Tierarten wie Vögel, Fledermäuse und Insekten stark eingeschränkt. Der Artenschutz muss im Bebauungsplan höchste Priorität haben. Lebensräume von geschützten Arten müssen vollständig erhalten und vor Eingriffen geschützt werden. Ausgleichsmaßnahmen sind nicht ausreichend.
Der Bebauungsplan-Entwurf 3-87 zeigt insgesamt eine unzureichende Integration von Klimaschutzstrategien in die städtebauliche Planung. Obwohl der StEP Klima 2.0 klare Leitlinien für die...


