Durch den Verlust von Grünflächen und Gehölzen wird der Lebensraum vieler geschützter Tierarten wie Vögel, Fledermäuse und Insekten stark eingeschränkt. Der Artenschutz muss im Bebauungsplan höchste Priorität haben. Lebensräume von geschützten Arten müssen vollständig erhalten und vor Eingriffen geschützt werden. Ausgleichsmaßnahmen sind nicht ausreichend.
Der Bebauungsplan-Entwurf 3-87 berücksichtigt die umweltrechtlichen Auswirkungen des erhöhten Verkehrsaufkommens nur unzureichend, da er ein erhöhtes Verkehrsaufkommen bestreitet. Durch die geplante...


