Der Erhalt des bestehenden Stadions dürfte wirtschaftlich sinnvoller sein als ein kompletter Neubau. Umbauten sind i.d.R. kostengünstiger und schneller umzusetzen als Abriss und Neubau. § 1 Abs. 6 Nr. 2 BauGB verpflichtet die Planungsbehörden zur Berücksichtigung des kostensparenden Bauens. Zudem könnten die bestehenden Strukturen besser in die Umgebung integriert werden, was zusätzliche Kosten für Infrastrukturmaßnahmen spart. Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen (OVG NRW, Urteil vom 17. Juni 2009 – 10 D 35/08.NE) hat in einem Urteil betont, dass wirtschaftliche Aspekte eine wesentliche Rolle in der Bauleitplanung spielen und dass kostengünstigere Alternativen bevorzugt werden sollten, wenn sie den städtebaulichen Zielen nicht entgegenstehen.
Die geplante Bebauung könnte zu einer Zunahme von Veranstaltungen in unmittelbarer Nähe zu Wohngebieten führen, die die Anwohner durch erhöhten Lärm beeinträchtigen. § 9 Abs. 1 Nr. 24 BauGB erlaubt...