Die geplante Versiegelung großer Flächen und der Verlust von Grünflächen und Bäumen würde das Mikroklima in der Region verschlechtern, die Luftqualität mindern und zur Bildung von Hitzeinseln beitragen. Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil vom 24. März 2021 (1 BvR 2656/18) den Klimaschutz als Grundrecht anerkannt, was Städte verpflichtet, Maßnahmen zur Klimaanpassung und -minderung zu ergreifen.
Die im Bebauungsplan-Entwurf 3-87 vorgesehenen Baumaßnahmen gefährden das kulturelle Erbe und die Identität des umliegenden Viertels. Die Aufwertung des Gebiets zieht nicht nur finanzstarke...