Die geplante Versiegelung großer Flächen und der Verlust von Grünflächen und Bäumen würde das Mikroklima in der Region verschlechtern, die Luftqualität mindern und zur Bildung von Hitzeinseln beitragen. Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil vom 24. März 2021 (1 BvR 2656/18) den Klimaschutz als Grundrecht anerkannt, was Städte verpflichtet, Maßnahmen zur Klimaanpassung und -minderung zu ergreifen.
Die Aufwertung des Friedrich-Ludwig-Jahn-Sportparks, wie sie im B-Plan 3-87 vorgesehen ist, wird zu einer Gentrifizierung führen, die den Verlust wichtiger sozialer Infrastrukturen und öffentlichen...

