Die geplante Versiegelung großer Flächen und der Verlust von Grünflächen und Bäumen würde das Mikroklima in der Region verschlechtern, die Luftqualität mindern und zur Bildung von Hitzeinseln beitragen. Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil vom 24. März 2021 (1 BvR 2656/18) den Klimaschutz als Grundrecht anerkannt, was Städte verpflichtet, Maßnahmen zur Klimaanpassung und -minderung zu ergreifen.
Der Anteil der Bebauung und versiegelten Flächen, die Wärme speichern und abstrahlen, nimmt zu, was zu einer stärkeren Erhitzung des Gebiets führt. Die geplante Bebauung muss auf ein Minimum...

