Die geplante Versiegelung großer Flächen und der Verlust von Grünflächen und Bäumen würde das Mikroklima in der Region verschlechtern, die Luftqualität mindern und zur Bildung von Hitzeinseln beitragen. Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil vom 24. März 2021 (1 BvR 2656/18) den Klimaschutz als Grundrecht anerkannt, was Städte verpflichtet, Maßnahmen zur Klimaanpassung und -minderung zu ergreifen.
Der Abriss und Neubau von Gebäuden ist mit erheblichen ökologischen Kosten verbunden, insbesondere durch den Einsatz neuer Baumaterialien und die Entsorgung der alten Strukturen. Der Erhalt und die...


