STELLUNGNAHMEN ZUM B-PLAN 3-87 JAHN-SPORTPARK

Das Stadion ist ein wichtiges Symbol für den Stadtteil und ein zentraler Identifikationspunkt für die Bewohner. Nach § 1 Abs. 6 Nr. 3 BauGB sind die sozialen, kulturellen und wirtschaftlichen Bedürfnisse der Bevölkerung bei der Bauleitplanung zu berücksichtigen. Ein Abriss würde den Verlust eines bedeutenden Symbols für die Gemeinschaft bedeuten und könnte den sozialen Zusammenhalt im Stadtteil negativ beeinflussen. Das Verwaltungsgericht München (VG München, Urteil vom 30. September 2015 – M 9 K 14.3456) hat entschieden, dass der Erhalt von Bauten, die eine besondere Bedeutung für die lokale Identität haben, Vorrang vor einer Neubebauung haben sollte.

WEITERE STELLUNGNAHMEN

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