Die Abwägung zwischen öffentlichen und privaten Interessen im Rahmen des B-Plan-Verfahrens scheint nicht ausgewogen zu sein. Der Erhalt der Umwelt, die Sicherstellung des Klimaschutzes und die Wahrung der Naherholungsflächen stellen bedeutende öffentliche Interessen dar, die durch den Plan nicht ausreichend berücksichtigt werden. Planungsentscheidungen wie die Vergrößerung der Multifunktionshalle, die Verbreiterung der nördlichen Zuwegung zulasten von ca. 40 Bäumen, oder die Errichtung eines Bürogebäudes mit ca. 100 Arbeitsplätzen stehen diesen öffentlichen Interessen diametral entgegen. Die Planung ist daher grundlegend zu ändern.
Das im B-Plan vorgesehene Bauvorhaben wird zu einer erheblichen Zunahme des Verkehrsaufkommens in der Umgebung des Sportparks führen. Dies könnte nicht nur die Lebensqualität der Anwohner\*innen...

