Das Verkehrsgutachten weist darauf hin, dass das geplante Vorhaben zu einer erheblichen Zunahme des Verkehrsaufkommens führen wird, was die bestehenden Verkehrsstrukturen überlasten könnte. Ohne entsprechende Anpassungen der Infrastruktur könnte dies zu erheblichen Verkehrsproblemen und einer erhöhten Unfallgefahr führen. Das Bundesverwaltungsgericht hat in seinem Urteil vom 18. Juni 2020 (Az. 3 C 6.19) festgehalten, dass eine solche Belastung nur bei gleichzeitiger Verbesserung der Infrastruktur zulässig ist.
Ein Abriss und Neubau des Stadions würden zwangsläufig zu erheblichen Verkehrsproblemen führen, insbesondere durch Baustellenverkehr und Umleitungen. § 1 Abs. 6 Nr. 9 BauGB verpflichtet die...


