Die geplante Vergrößerung des Stadions und die zusätzliche Bebauung im Rahmen des B-Plan 3-87 werden das Stadtbild erheblich beeinträchtigen. Die massive Bauweise steht im Widerspruch zur umgebenden Bebauungsstruktur und führt zu einem Verlust der bisherigen städtebaulichen Harmonie. Nach § 1 Abs. 6 Nr. 5 BauGB ist das Orts- und Landschaftsbild bei der Bauleitplanung zu berücksichtigen. Die geplante überdimensionierte Bebauung führt zu einem Bruch in der städtebaulichen Struktur und beeinträchtigt das visuelle Erscheinungsbild der gesamten Umgebung. Eine Reduzierung der Gebäudegröße und -menge wäre hier angebracht, um das Stadtbild zu wahren und die Integration in die bestehende Bebauung zu gewährleisten und den Parkcharakter, der den Jahnsportpark prägt, zu wahren.
Die geplante Bebauung könnte zu einer Zunahme von Veranstaltungen in unmittelbarer Nähe zu Wohngebieten führen, die die Anwohner durch erhöhten Lärm beeinträchtigen. § 9 Abs. 1 Nr. 24 BauGB erlaubt...

