Grünflächen spielen eine zentrale Rolle im Klimaschutz, da sie CO2 binden und als Kaltluftentstehungsgebiete dienen. § 1 Abs. 6 Nr. 7 und Nr. 7 a) BauGB verpflichten die Planungsbehörden, den Schutz von Klima, Natur und Landschaft in die Bauleitplanung einzubeziehen. Die geplante Bebauung reduziert diese Flächen und verschärft dadurch die lokale Wärmeinselproblematik. Das Verwaltungsgericht Berlin (VG Berlin, Urteil vom 23. Mai 2017 – VG 19 K 38.15) hat festgestellt, dass der Schutz von Grünflächen in städtischen Gebieten von zentraler Bedeutung ist, um die Klimabilanz der Stadt zu verbessern. Der Erhalt dieser Flächen ist daher nicht nur aus ökologischen, sondern auch aus rechtlichen Gründen unverzichtbar.
§ 1 Abs. 6 Nr. 2 BauGB verpflichtet die Planungsbehörden, die sozialen und kulturellen Bedürfnisse der Bevölkerung zu berücksichtigen, einschließlich der Förderung des Sports. Das Verwaltungsgericht...