Der Erhalt der Sportwiese in voller Größe ist nicht nur kurzfristig von Bedeutung, sondern auch langfristig ein wichtiger Bestandteil einer nachhaltigen Stadtentwicklung. Gemäß § 1 Abs. 5 BauGB ist bei der Bauleitplanung das Ziel einer langfristigen, nachhaltigen Nutzung der Flächen zu verfolgen. In einer wachsenden Stadt wie Berlin sind solche Flächen von unschätzbarem Wert für zukünftige Generationen. Der Verlust der Sportwiese würde nicht nur die aktuelle Lebensqualität mindern, sondern auch zukünftigen Generationen wichtige Freizeit- und Erholungsmöglichkeiten entziehen. Das Verwaltungsgericht München (VG München, Urteil vom 18. Oktober 2016 – M 8 K 15.3124) hat in einem Urteil betont, dass die langfristige Nutzbarkeit von Grünflächen im öffentlichen Interesse besonders schützenswert ist.
Der Abriss und Neubau des Stadions würden mit erheblichen Lärmbelästigungen für die Anwohner einhergehen. Bauarbeiten dieser Größenordnung können über Monate oder sogar Jahre die Lebensqualität in...