Die Sportwiese erfüllt wichtige ökologische Funktionen, die im Bebauungsplan-Entwurf 3-87 nicht ausreichend berücksichtigt werden. Als Grünfläche trägt die Sportwiese zur Biodiversität bei und bietet Lebensraum für zahlreiche Pflanzen- und Tierarten. Durch die geplante Bebauung wird dieser Lebensraum reduziert, was negative Auswirkungen auf die lokale Fauna und Flora haben kann. Nach § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB ist der Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen ein zentrales Ziel der Bauleitplanung. Die Vernachlässigung der ökologischen Funktionen der Sportwiese im Entwurf steht im Widerspruch zu diesen Vorgaben und gefährdet die biologische Vielfalt im städtischen Raum.
Eine zunehmende Bebauung kann zu einer Überlastung der bestehenden Verkehrswege führen. § 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB erlaubt es den Gemeinden, im Rahmen der Bauleitplanung Maßnahmen zur Sicherung und zum...