STELLUNGNAHMEN ZUM B-PLAN 3-87 JAHN-SPORTPARK

Die städtebauliche Identität eines Kiezes wird durch seine Architektur, seine Geschichte und seine soziale Struktur geprägt. § 1 Abs. 6 Nr. 4 BauGB verpflichtet die Planungsbehörden, die städtebauliche Identität bei der Bauleitplanung zu berücksichtigen und zu schützen. Das Verwaltungsgericht Hamburg (VG Hamburg, Urteil vom 15. April 2016 – 2 K 3211/14) hat entschieden, dass der Schutz der städtebaulichen Identität ein zentrales Ziel der Bauleitplanung ist und dass Planungen, die zu einer Beeinträchtigung dieser Identität führen, sorgfältig geprüft und gegebenenfalls angepasst werden müssen, um den Erhalt dieser wichtigen städtebaulichen Merkmale zu gewährleisten. Der geplante Bau einer Multifunktionshalle mit einer Fläche von ca. 11.000 m² und einer Höhe von 14 bis 17 m über Gelände, zuzgl. bis zu 8 m hohe Fangzäune, ist vollkommen quartiersuntypisch und widerspricht dem vorhandenen Gestaltungsprinzip, wonach sehr große Bauten wie das Stadion und die Max-Schmeling-Halle in die Topographie des Trümmerschuttwalls eingebettet wurden. Die geplante freistehende “Kiste” zerstört die städtebauliche Identität und sollte ersatzlos gestrichen oder auf max. 1/4 ihres derzeit geplanten Volumens reduziert werden.

WEITERE STELLUNGNAHMEN

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