Die geplanten Baumaßnahmen und die Erhöhung der Veranstaltungsaktivitäten im Friedrich-Ludwig-Jahn-Sportpark werden zu einer dauerhaften Lärmbelastung führen, die erhebliche gesundheitliche Auswirkungen auf die Anwohnerinnen und Anwohner haben kann. Langfristige Lärmbelastungen, insbesondere in den Abend- und Nachtstunden, sind nachweislich mit erhöhten Risiken für Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Stress und Schlafstörungen verbunden. Gemäß § 1 Abs. 6 BauGB sind die Gesundheitsbelange der Bevölkerung bei der Aufstellung von Bebauungsplänen zu berücksichtigen. Der vorliegende Entwurf enthält jedoch keine detaillierten Maßnahmen, die sicherstellen, dass die gesundheitlichen Auswirkungen der Lärmbelastung auf ein Minimum reduziert werden. Dies stellt eine erhebliche Vernachlässigung der öffentlichen Gesundheitsvorsorge dar.
Eine zunehmende Bebauung kann zu einer Überlastung der bestehenden Verkehrswege führen. § 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB erlaubt es den Gemeinden, im Rahmen der Bauleitplanung Maßnahmen zur Sicherung und zum...