Der Bebauungsplan-Entwurf 3-87 vergrößert das Bauvolumen des Stadions erheblich, ohne dass eine fundierte Bedarfsanalyse vorliegt, die diese Erweiterung rechtfertigt. Eine derart massive Bauweise muss sich an den tatsächlichen Bedürfnissen der Bevölkerung und der zukünftigen Nutzung orientieren. Die bisherige Planung scheint jedoch hauptsächlich auf eventuellen Großveranstaltungen zu beruhen, die nur sporadisch stattfinden. Ein verantwortungsvoller Umgang mit öffentlichen Mitteln und Ressourcen verlangt eine detaillierte Analyse des Bedarfs, wie sie in § 1 Abs. 5 BauGB gefordert wird. Die nicht nachvollziehbare Vergrößerung des Stadionvolumens steht im Widerspruch zu einer nachhaltigen Stadtentwicklung und führt zu einer übermäßigen Belastung der umliegenden Infrastruktur und der anliegenden Wohnbebauung in der Topsstraße.
Die Sportwiese ist ein integraler Bestandteil der städtischen Struktur und bietet einen wichtigen Ausgleich zu den umliegenden Bebauungen. Gemäß § 1 Abs. 5 BauGB ist bei der Bauleitplanung auf die...


