Mit der Aufwertung des Friedrich-Ludwig-Jahn-Sportparks und der geplanten Vergrößerung der Veranstaltungsflächen wird der Besucherverkehr in der Umgebung des Sportparks erheblich zunehmen. Dies führt zu einer höheren Verkehrsbelastung und damit verbunden zu einer gesteigerten Lärmbelastung, insbesondere durch An- und Abreiseverkehre sowie durch die Nutzung öffentlicher Verkehrsflächen in den späten Abendstunden. Nach § 50 BImSchG sind Maßnahmen zu treffen, um schädliche Umwelteinwirkungen durch Lärm zu verhindern oder zu minimieren. Der vorliegende Bebauungsplan-Entwurf enthält jedoch keine ausreichenden Vorkehrungen zur Vermeidung dieser zusätzlichen Lärmbelastung, etwa durch Verkehrslenkungsmaßnahmen oder Lärmschutzvorgaben.
Der Bau von Büroflächen in einem planungsrechtlich als Sondergebiet für Sport ausgewiesenen Gelände darf nur zugelassen werden, wenn diese Büroflächen in direktem Zusammenhang mit diesen...