STELLUNGNAHMEN ZUM B-PLAN 3-87 JAHN-SPORTPARK

Die Voll- oder Teilversiegelung von mehr als 30.000 m² im Bestand unversiegelten Flächen stellt v.a. klimatisch eine deutliche Verschlechterung dar. Dies im Umfeld von bereits 2015 als Hitzeinseln mit hohem Anteil an vulnerablen Bevölkerungsgruppen ausgewiesenen Wohngebieten. Rund 30% dieser zusätzlichen Versiegelung entfallen allein auf die Sportwiese. In der Begründung (S. 181) wird die verbesserte Zugänglichkeit der Wiese als Argument angeführt und diesem Argument gegenüber den ökologischen Nachteilen ein Vorrang eingeräumt. Dieses soziale und damit hinsichtlich ökologischer Belange fachfremde Argument könnte jedoch nur dann Vorrang erhalten, wenn die Zielerreichung einer verbesserten Zugänglichkeit nicht ohne zusätzliche Bodenversiegelung erreicht werden könnte. Es ist offensichtlich, dass dies nicht der Fall ist. Die Planung ist daher dahingehend anzupassen, dass auf das vierte Kunstrasen-Großspielfeld ersatzlos verzichtet und die Sportwiese als Naturrasenfläche in voller Größe erhalten bleibt.

WEITERE STELLUNGNAHMEN

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