Der allgemeine Grünanteil wird von 33% auf 16% verringert, was einem Verlust von 30.460 m² unversiegelter und vegetationsbestandener Flächen entspricht. Der Grünanteil sollte mindestens auf dem aktuellen Stand von 33% erhalten bleiben. Es müssen alternative Planungen erarbeitet werden, die den Erhalt von unversiegelten Flächen sicherstellen.
Der Bebauungsplan-Entwurf 3-87 sieht umfangreiche Baumaßnahmen vor, die über einen längeren Zeitraum erhebliche Lärmbelästigungen für die Anwohnerinnen und Anwohner verursachen werden. Baulärm,...