Der allgemeine Grünanteil wird von 33% auf 16% verringert, was einem Verlust von 30.460 m² unversiegelter und vegetationsbestandener Flächen entspricht. Der Grünanteil sollte mindestens auf dem aktuellen Stand von 33% erhalten bleiben. Es müssen alternative Planungen erarbeitet werden, die den Erhalt von unversiegelten Flächen sicherstellen.
Eine Zunahme des Verkehrsaufkommens führt unweigerlich zu einer Zunahme von Emissionen, die die Gesundheit der Anwohner beeinträchtigen können. § 1 Abs. 6 Nr. 1 BauGB verpflichtet die...

