Der allgemeine Grünanteil wird von 33% auf 16% verringert, was einem Verlust von 30.460 m² unversiegelter und vegetationsbestandener Flächen entspricht. Der Grünanteil sollte mindestens auf dem aktuellen Stand von 33% erhalten bleiben. Es müssen alternative Planungen erarbeitet werden, die den Erhalt von unversiegelten Flächen sicherstellen.
Grünflächen haben nachweislich einen positiven Effekt auf die psychische Gesundheit der Bevölkerung. Gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 7c) BauGB sind die gesundheitlichen Belange der Bürger bei der...

