Stark entlastend wirkende Strukturen wie Gehölzbestände nehmen ab, deren ökologische Funktionen erst nach mehreren Jahren oder Jahrzehnten durch Nachpflanzungen wiederhergestellt werden können. Der bestehende Gehölzbestand muss geschützt und in die Planungen integriert werden. Nachpflanzungen dürfen nur bei zwingender Notwendigkeit stattfinden, und es sollten sofortige Ersatzmaßnahmen an anderer Stelle im Park erfolgen.
Gegenüber der Entwurfsfassung, die Gegenstand der TÖB-Beteiligung und der öffentlichen Informationsveranstaltung am 22.05.2024 war, ist eine deutliche Verschlechterung der planungsrechtlichen...

