Stark entlastend wirkende Strukturen wie Gehölzbestände nehmen ab, deren ökologische Funktionen erst nach mehreren Jahren oder Jahrzehnten durch Nachpflanzungen wiederhergestellt werden können. Der bestehende Gehölzbestand muss geschützt und in die Planungen integriert werden. Nachpflanzungen dürfen nur bei zwingender Notwendigkeit stattfinden, und es sollten sofortige Ersatzmaßnahmen an anderer Stelle im Park erfolgen.
Grünflächen spielen eine zentrale Rolle im Klimaschutz, da sie CO2 binden und als Kaltluftentstehungsgebiete dienen. § 1 Abs. 6 Nr. 7 und Nr. 7 a) BauGB verpflichten die Planungsbehörden, den Schutz...