Der Anteil der teilversiegelten Flächen steigt um ca. 27.880 m² von 18% auf 34%. Der Anteil der vollversiegelten Flächen erhöht sich um ca. 2.580 m² von 49% auf 51%. Der Versiegelungsgrad darf nicht erhöht werden. Stattdessen müssen mehr naturbelassene Flächen geschaffen werden, um die negativen Auswirkungen auf den Wasserhaushalt und die Artenvielfalt zu minimieren.
Der Bebauungsplan-Entwurf 3-87 vernachlässigt die Entwicklung eines umfassenden und nachhaltigen Mobilitätskonzepts, das den heutigen Anforderungen an Klimaschutz und umweltfreundliche...

