Der Anteil der teilversiegelten Flächen steigt um ca. 27.880 m² von 18% auf 34%. Der Anteil der vollversiegelten Flächen erhöht sich um ca. 2.580 m² von 49% auf 51%. Der Versiegelungsgrad darf nicht erhöht werden. Stattdessen müssen mehr naturbelassene Flächen geschaffen werden, um die negativen Auswirkungen auf den Wasserhaushalt und die Artenvielfalt zu minimieren.
Die Abwägung zwischen öffentlichen und privaten Interessen im Rahmen des B-Plan-Verfahrens scheint nicht ausgewogen zu sein. Der Erhalt der Umwelt, die Sicherstellung des Klimaschutzes und die...