Der Anteil der teilversiegelten Flächen steigt um ca. 27.880 m² von 18% auf 34%. Der Anteil der vollversiegelten Flächen erhöht sich um ca. 2.580 m² von 49% auf 51%. Der Versiegelungsgrad darf nicht erhöht werden. Stattdessen müssen mehr naturbelassene Flächen geschaffen werden, um die negativen Auswirkungen auf den Wasserhaushalt und die Artenvielfalt zu minimieren.
Durch den Verlust von Grünflächen und Gehölzen wird der Lebensraum vieler geschützter Tierarten wie Vögel, Fledermäuse und Insekten stark eingeschränkt. Der Artenschutz muss im Bebauungsplan höchste...