Der Anteil der Bebauung und versiegelten Flächen, die Wärme speichern und abstrahlen, nimmt zu, was zu einer stärkeren Erhitzung des Gebiets führt. Die geplante Bebauung muss auf ein Minimum reduziert werden, um die Wärmespeicherung zu verhindern. Alternative, klimaneutrale Lösungen wie begrünten Dächer und Fassaden sollten priorisiert werden.
Die geplante Bebauung in der Nähe von Sportanlagen könnte zu einer erhöhten Lärmbelastung durch sportliche Aktivitäten führen. § 9 Abs. 1 Nr. 22 BauGB erlaubt es den Gemeinden, im Rahmen der...