Der Abriss und Neubau des Stadions würden mit erheblichen Lärmbelästigungen für die Anwohner einhergehen. Bauarbeiten dieser Größenordnung können über Monate oder sogar Jahre die Lebensqualität in der Umgebung stark beeinträchtigen. § 1 Abs. 6 Nr. 1 BauGB fordert die Berücksichtigung der sozialen und gesundheitlichen Belange der Bevölkerung. Das Verwaltungsgericht Berlin (VG Berlin, Urteil vom 9. November 2017 – VG 19 K 22.15) hat entschieden, dass Lärmbelästigungen durch Bauvorhaben in die Abwägung einzubeziehen sind und dass Maßnahmen, die solche Belästigungen vermeiden, bevorzugt werden sollten. Der Erhalt des bestehenden Stadions würde solche Belastungen minimieren.
Die geplante Bebauung in der Nähe von Sportanlagen könnte zu einer erhöhten Lärmbelastung durch sportliche Aktivitäten führen. § 9 Abs. 1 Nr. 22 BauGB erlaubt es den Gemeinden, im Rahmen der...