Auf S. 194 werden Baumfällungen mit der Verbreiterung der nördlichen Zuwegung (östlich der Max-Schmeling-Halle) sowie der neuen Laufstrecke begründet. Es ist nicht nachvollziehbar, warum die heute existierende, versiegelte Fläche östlich der Max-Schmeling-Halle für die künftige Zuwegung nicht ausreichen soll (bei gleicher Zuschauerkapazität des Stadions!). Noch unbegreiflicher ist die Begründung mit der neuen Laufbahn, die nicht normiert und noch nicht geplant ist. Sie kann problemlos östlich der bestehenden Bäume geführt werden, entsprechend des existierenden Trampelpfades. Die Planung ist dahingehend zu ändern, dass die Zuwegung über die bereits existierende Verkehrsfläche erfolgt, indem die Planungsfläche ijop um mind. 5 m nach Westen verschoben wird. Die textliche Begründung ist anzupassen (Entfall des Satzes “Im Norden sind … geplante neue Laufbahn.” auf S. 194)
Nachhaltigkeit erfordert die Schonung von Ressourcen. § 1 Abs. 5 BauGB verpflichtet die Planungsbehörden, die Bauleitplanung so zu gestalten, dass sie den Grundsätzen der Nachhaltigkeit entspricht....