An zahlreichen Stellen in der Begründung zum B-Plan wird behauptet, dass der Gebietscharakter durch die geplante Bebauung bewahrt oder sogar aufgewertet wird. Das ist eindeutig nicht der Fall! Allein die große Multifunktionshalle mit Abmessungen von bis zu 93 m * 118 m entspricht fast exakt der Gesamtfläche der heutigen Sportwiese. Zum Stadion kann sie eine Höhe von 14 m, zu den beiden bestehenden Großspielfeldern eine Höhe von 17 m haben. Letzteres entspricht den typischerweise fünfgeschossigen Häusern der Umgebung. Hinzuzurechnen sind bis zu 8 m Fangzäune, die aufgrund der (begrüßenswerten) Begrünung eine hohe räumliche Präsenz aufweisen werden. Bei Ausschöpfung des Planungsrechts entsteht also eine Halle von 93 m * 118 m * 22 bzw. 25 m! Gebietstypisch ist jedoch, dass Großvolumina wie das Stadion und die Max-Schmeling-Halle in die Topographie des Trümmerschuttwalls eingebettet sind und baulich kaum in Erscheinung treten. Die riesige Halle ist daher ein Novum und ein völlig gebietsuntypischer Fremdkörper, der Blickachsen verstellt und den Parkcharakter schwer beeinträchtigt.
Die geplante Bebauung in der Nähe von Sportanlagen könnte zu einer erhöhten Lärmbelastung durch sportliche Aktivitäten führen. § 9 Abs. 1 Nr. 22 BauGB erlaubt es den Gemeinden, im Rahmen der...