Das im B-Plan vorgesehene Bauvorhaben wird zu einer erheblichen Zunahme des Verkehrsaufkommens in der Umgebung des Sportparks führen. Dies könnte nicht nur die Lebensqualität der Anwohner\*innen beeinträchtigen, sondern auch die bestehenden Verkehrsstrukturen überlasten. Das Bundesverwaltungsgericht hat in seinem Urteil vom 18. Juni 2020 (Az. 3 C 6.19) festgestellt, dass ein Bebauungsplan, der eine erhebliche Zunahme des Verkehrsaufkommens zur Folge hat, nur dann genehmigt werden kann, wenn die infrastrukturellen Voraussetzungen dafür geschaffen sind. Dies scheint im vorliegenden Fall jedoch nicht ausreichend berücksichtigt worden zu sein.
Die Sportwiese ist nicht nur eine Sport- und Erholungsfläche, sondern auch ein wichtiger Ort für kulturelle Veranstaltungen und gemeinschaftliche Aktivitäten. Nach § 1 Abs. 6 Nr. 3 BauGB müssen die...

