Das im B-Plan vorgesehene Bauvorhaben wird zu einer erheblichen Zunahme des Verkehrsaufkommens in der Umgebung des Sportparks führen. Dies könnte nicht nur die Lebensqualität der Anwohner\*innen beeinträchtigen, sondern auch die bestehenden Verkehrsstrukturen überlasten. Das Bundesverwaltungsgericht hat in seinem Urteil vom 18. Juni 2020 (Az. 3 C 6.19) festgestellt, dass ein Bebauungsplan, der eine erhebliche Zunahme des Verkehrsaufkommens zur Folge hat, nur dann genehmigt werden kann, wenn die infrastrukturellen Voraussetzungen dafür geschaffen sind. Dies scheint im vorliegenden Fall jedoch nicht ausreichend berücksichtigt worden zu sein.
Das Stadion repräsentiert eine spezifische Architektur, die für eine bestimmte, abgeschlossene Epoche in der Stadtentwicklung typisch ist. § 1 Abs. 6 Nr. 5 BauGB fordert, dass bei der Bauleitplanung...