Das im B-Plan vorgesehene Bauvorhaben wird zu einer erheblichen Zunahme des Verkehrsaufkommens in der Umgebung des Sportparks führen. Dies könnte nicht nur die Lebensqualität der Anwohner\*innen beeinträchtigen, sondern auch die bestehenden Verkehrsstrukturen überlasten. Das Bundesverwaltungsgericht hat in seinem Urteil vom 18. Juni 2020 (Az. 3 C 6.19) festgestellt, dass ein Bebauungsplan, der eine erhebliche Zunahme des Verkehrsaufkommens zur Folge hat, nur dann genehmigt werden kann, wenn die infrastrukturellen Voraussetzungen dafür geschaffen sind. Dies scheint im vorliegenden Fall jedoch nicht ausreichend berücksichtigt worden zu sein.
§ 1 Abs. 6 Nr. 2 BauGB verpflichtet die Planungsbehörden, die sozialen und kulturellen Bedürfnisse der Bevölkerung zu berücksichtigen, einschließlich der Förderung des Sports. Das Verwaltungsgericht...

