Der Bebauungsplan-Entwurf 3-87 sieht eine teilweise Bebauung der Sportwiese im Friedrich-Ludwig-Jahn-Sportpark vor. Dies führt zu einem erheblichen Verlust an öffentlichem Grünraum, der für die Anwohner und die Allgemeinheit von großer Bedeutung ist. Die Sportwiese stellt nicht nur einen wichtigen Erholungsraum dar, sondern dient auch als Fläche für vielfältige sportliche Aktivitäten und Veranstaltungen, die durch die Bebauung erheblich eingeschränkt werden. Nach § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB sind in der Bauleitplanung die Belange des Umweltschutzes, einschließlich des Naturschutzes und der Landschaftspflege, zu berücksichtigen. Der weitgehende Verlust der Sportwiese widerspricht diesen Anforderungen, da er die Lebensqualität der Anwohner beeinträchtigt und den Zugang zu öffentlichen Freiflächen einschränkt. Die Planung verstößt diesbezüglich auch gegen BauGB §1 Abs. 6 Nr. 1 bis 3.
Gegenüber der Öffentlichkeitsinformationsveranstaltung im Mai wird die maximal zulässige Höhe der immerhin fast 11.000 m² großen Halle - das entspricht nahezu exakt den Abmessungen der heutigen...

