STELLUNGNAHMEN ZUM B-PLAN 3-87 JAHN-SPORTPARK

Die Wohnqualität im Kiez wird durch verschiedene Faktoren beeinflusst, darunter die Verfügbarkeit von Grünflächen, die Lärmbelastung, die Verkehrssituation und die soziale Infrastruktur. § 1 Abs. 5 BauGB verpflichtet die Planungsbehörden, die Bauleitplanung so zu gestalten, dass sie die Wohnqualität erhält und verbessert. Das Verwaltungsgericht Freiburg (VG Freiburg, Urteil vom 10. Oktober 2017 – 3 K 1421/16) hat entschieden, dass der Erhalt der Wohnqualität ein zentrales Ziel der Bauleitplanung ist und dass Maßnahmen zur Verbesserung der Wohnqualität Vorrang vor anderen Planungen haben sollten. Die Planung sollte daher Maßnahmen umfassen, die zur Erhaltung und Verbesserung der Wohnqualität im Kiez beitragen. Aktuell ist das Gegenteil der Fall: Verlust von Bäumen, höhere Bodenversiegelung, dramatische Verkleinerung der Sportwiese, Zunahme an motorisiertem Individualverkehr, insbesondere in der Topsstraße, Zunahme der Hitzeproblematik.

WEITERE STELLUNGNAHMEN

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