Eine nachhaltige Mobilität ist ein zentrales Ziel der modernen Stadtplanung und muss in die Bauleitplanung integriert werden. § 1 Abs. 5 BauGB verpflichtet die Planungsbehörden, die Bauleitplanung so zu gestalten, dass sie eine nachhaltige Entwicklung der Mobilität fördert. Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG, Urteil vom 19. Juni 2018 – 4 CN 5.17) hat entschieden, dass die Förderung einer nachhaltigen Mobilität ein zentrales Ziel der Bauleitplanung ist und dass Maßnahmen zur Förderung des öffentlichen Nahverkehrs und des Radverkehrs Vorrang vor anderen Planungen haben sollten. Die Planung sollte daher Maßnahmen umfassen, die eine nachhaltige Mobilität fördern und das Verkehrsaufkommen reduzieren, um die Lebensqualität der Anwohner zu verbessern.
Grünflächen haben nachweislich einen positiven Effekt auf die psychische Gesundheit der Bevölkerung. Gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 7c) BauGB sind die gesundheitlichen Belange der Bürger bei der...