Die Sportwiese ist nicht nur eine Sport- und Erholungsfläche, sondern auch ein wichtiger Ort für kulturelle Veranstaltungen und gemeinschaftliche Aktivitäten. Nach § 1 Abs. 6 Nr. 3 BauGB müssen die kulturellen Bedürfnisse der Bevölkerung bei der Bauleitplanung berücksichtigt werden. Der Verlust dieses Raums würde das kulturelle Leben im Kiez erheblich beeinträchtigen und die Vielfalt der Veranstaltungen einschränken. Insbesondere in urbanen Gebieten ist die Verfügbarkeit von Freiflächen für kulturelle Aktivitäten begrenzt, sodass der Erhalt der Sportwiese im öffentlichen Interesse liegt. Das Verwaltungsgericht Berlin (VG Berlin, Urteil vom 27. März 2014 – VG 13 K 27.12) hat entschieden, dass der Erhalt kulturell bedeutsamer Räume in der Stadtplanung besonders zu berücksichtigen ist.
Die Sportwiese stellt eine unverzichtbare Naherholungsfläche dar, die für die Anwohner im urbanen Umfeld eine wertvolle Oase darstellt. Gemäß § 1 Abs. 5 BauGB ist bei der Bauleitplanung dem Wohl der...