Eine nachhaltige Mobilität ist ein zentrales Ziel der modernen Stadtplanung und muss in die Bauleitplanung integriert werden. § 1 Abs. 5 BauGB verpflichtet die Planungsbehörden, die Bauleitplanung so zu gestalten, dass sie eine nachhaltige Entwicklung der Mobilität fördert. Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG, Urteil vom 19. Juni 2018 – 4 CN 5.17) hat entschieden, dass die Förderung einer nachhaltigen Mobilität ein zentrales Ziel der Bauleitplanung ist und dass Maßnahmen zur Förderung des öffentlichen Nahverkehrs und des Radverkehrs Vorrang vor anderen Planungen haben sollten. Die Planung sollte daher Maßnahmen umfassen, die eine nachhaltige Mobilität fördern und das Verkehrsaufkommen reduzieren, um die Lebensqualität der Anwohner zu verbessern.
Der Erhalt und die Nutzung bestehender Gebäude und Flächen sind eine der effektivsten Maßnahmen zur Reduzierung von CO2-Emissionen. Der geplante Abriss und die Neubebauung würden erhebliche Mengen...