Der Bebauungsplan-Entwurf 3-87 sieht umfangreiche Baumaßnahmen vor, die über einen längeren Zeitraum erhebliche Lärmbelästigungen für die Anwohnerinnen und Anwohner verursachen werden. Baulärm, insbesondere in dicht besiedelten städtischen Gebieten, kann zu erheblichen gesundheitlichen Beeinträchtigungen führen, darunter Schlafstörungen, Stress und erhöhte Herz-Kreislauf-Risiken. Gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 1 und Nr. 2 BauGB sind bei der Aufstellung von Bebauungsplänen auch die Belange des Immissionsschutzes zu berücksichtigen. Der Entwurf vernachlässigt diese Anforderungen, indem er keine ausreichenden Maßnahmen zur Lärmminderung während der Bauphase vorsieht, wie etwa die Vermeidung von Abrissarbeiten, zeitliche Beschränkungen der Bauarbeiten oder den Einsatz lärmmindernder Bauverfahren.
Eine zunehmende Bebauung führt in der Regel auch zu einem Anstieg des Verkehrsaufkommens, was das Risiko von Verkehrsunfällen erhöht. § 1 Abs. 6 Nr. 9 BauGB verpflichtet die Planungsbehörden,...