Der allgemeine Grünanteil wird von 33% auf 16% verringert, was einem Verlust von 30.460 m² unversiegelter und vegetationsbestandener Flächen entspricht. Der Grünanteil sollte mindestens auf dem aktuellen Stand von 33% erhalten bleiben. Es müssen alternative Planungen erarbeitet werden, die den Erhalt von unversiegelten Flächen sicherstellen.
Die geplante Bebauung sollte den öffentlichen Nahverkehr fördern, um eine Zunahme des Individualverkehrs zu vermeiden. § 1 Abs. 6 Nr. 9 BauGB verpflichtet die Planungsbehörden, bei der...

