Der B-Plan 3-87 sieht keine ausreichenden Lärmschutzmaßnahmen vor, um die Anwohnerinnen und Anwohner vor den zu erwartenden Lärmemissionen zu schützen. Weder während der Bauphase noch während der Nutzung des erweiterten Sportparks sind effektive Maßnahmen zur Lärmreduktion geplant. Dies betrifft sowohl den Baulärm als auch den Lärm, der durch die regelmäßige Nutzung der neuen Einrichtungen entstehen wird. Nach § 22 BImSchG sind Maßnahmen zur Vermeidung und Minimierung von Lärmimmissionen zu ergreifen, die über das zumutbare Maß hinausgehen. Der Entwurf lässt jedoch konkrete Planungen vermissen, wie diese Schutzmaßnahmen aussehen könnten, und vernachlässigt somit den Schutz der Anwohner vor übermäßiger Lärmbelastung.
Der Abriss und Neubau von Gebäuden im Rahmen der geplanten Bebauung wird zu erheblichem Baustellenlärm führen, der die Lebensqualität der Anwohner erheblich beeinträchtigen kann. § 1 Abs. 6 Nr. 1...


