Gegenüber der Entwurfsfassung, die Gegenstand der TÖB-Beteiligung und der öffentlichen Informationsveranstaltung am 22.05.2024 war, ist eine deutliche Verschlechterung der planungsrechtlichen Sicherung der Sportwiese zu verzeichnen. Diese ist nur noch in der Begründung zum B-Plan (S. 47f) erläutert, auf S. 64 als “mögliche Sportwiese” bezeichnet, und soll über den Gestaltungsleitfaden gesichert werden. Das ist zu wenig. Auch wurde die Fläche von ca. 3.000 m² beibehalten, auch das ist zu wenig. Ich fordere daher eine verbindliche planungsrechtliche Sicherung durch eine geeignete, rechtssichere Formulierung, ggf. analog der textlichen Festsetzung der Entwurfsfassung von 12/2023, sowie eine deutliche Vergrößerung entsprechend der heutigen Größe, allenfalls reduziert um die vorgesehene Laufstrecke.
Angesichts des fortschreitenden Klimawandels ist es entscheidend, städtische Flächen so zu gestalten, dass sie zur Klimaanpassung beitragen. Grünflächen und bBestehende Bauten können durch gezielte...