Gegenüber der Entwurfsfassung, die Gegenstand der TÖB-Beteiligung und der öffentlichen Informationsveranstaltung am 22.05.2024 war, ist eine deutliche Verschlechterung der planungsrechtlichen Sicherung der Sportwiese zu verzeichnen. Diese ist nur noch in der Begründung zum B-Plan (S. 47f) erläutert, auf S. 64 als „mögliche Sportwiese“ bezeichnet, und soll über den Gestaltungsleitfaden gesichert werden. Das ist zu wenig. Auch wurde die Fläche von ca. 3.000 m² beibehalten, auch das ist zu wenig. Ich fordere daher eine verbindliche planungsrechtliche Sicherung durch eine geeignete, rechtssichere Formulierung, ggf. analog der textlichen Festsetzung der Entwurfsfassung von 12/2023, sowie eine deutliche Vergrößerung entsprechend der heutigen Größe, allenfalls reduziert um die vorgesehene Laufstrecke.
Die Voll- oder Teilversiegelung von mehr als 30.000 m² im Bestand unversiegelten Flächen stellt v.a. klimatisch eine deutliche Verschlechterung dar. Dies im Umfeld von bereits 2015 als Hitzeinseln...