Durch den Verlust von Grünflächen und Gehölzen wird der Lebensraum vieler geschützter Tierarten wie Vögel, Fledermäuse und Insekten stark eingeschränkt. Der Artenschutz muss im Bebauungsplan höchste Priorität haben. Lebensräume von geschützten Arten müssen vollständig erhalten und vor Eingriffen geschützt werden. Ausgleichsmaßnahmen sind nicht ausreichend.
Das Stadion repräsentiert eine spezifische Architektur, die für eine bestimmte, abgeschlossene Epoche in der Stadtentwicklung typisch ist. § 1 Abs. 6 Nr. 5 BauGB fordert, dass bei der Bauleitplanung...

