Die Abwägung zwischen öffentlichen und privaten Interessen im Rahmen des B-Plan-Verfahrens scheint nicht ausgewogen zu sein. Der Erhalt der Umwelt, die Sicherstellung des Klimaschutzes und die Wahrung der Naherholungsflächen stellen bedeutende öffentliche Interessen dar, die durch den Plan nicht ausreichend berücksichtigt werden. Planungsentscheidungen wie die Vergrößerung der Multifunktionshalle, die Verbreiterung der nördlichen Zuwegung zulasten von ca. 40 Bäumen, oder die Errichtung eines Bürogebäudes mit ca. 100 Arbeitsplätzen stehen diesen öffentlichen Interessen diametral entgegen. Die Planung ist daher grundlegend zu ändern.
Die Sportwiese ist eine der wenigen verbleibenden Flächen, die intensiv für Freizeit- und Breitensport genutzt wird. Laut § 9 Abs. 1 Nr. 22 BauGB können in Bebauungsplänen Flächen für...