STELLUNGNAHMEN ZUM B-PLAN 3-87 JAHN-SPORTPARK

Die Behauptung, dass trotz der hohen GRZ von 0,9 die allgemeinen Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse gewahrt bleiben, da keine Wohnnutzung innerhalb des Plangebiets erlaubt ist, ist aus städtebaulicher Perspektive nicht haltbar. Das Plangebiet ist von drei Seiten von dicht besiedelter Wohnbebauung umgeben.
Die beträchtliche Erweiterung der baulichen Nutzung und die bis zu 90%ige Versiegelung des Bodens beeinträchtigen die gesunden Wohnverhältnisse entlang der Gaudy-, Tops- und Cantianstraße erheblich.

WEITERE STELLUNGNAHMEN

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